Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Hochbau Lang GmbH
Stand: 05. Mai 2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Hochbau Lang GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und deren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Ausführung der Leistung durch den Auftragnehmer zustande. Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

3. Leistungsumfang

Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Vertrag, der Auftragsbestätigung oder der Leistungsbeschreibung. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.

4. Ausführungsfristen und Verzögerungen

Fristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Streiks oder Lieferverzögerungen von Zulieferern verlängern die Frist entsprechend.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung der Leistungen erforderlichen Informationen, Genehmigungen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und notwendige Zutritte zur Baustelle zu ermöglichen.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die vereinbarte Vergütung versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.

7. Abnahme

Die Leistungen des Auftragnehmers gelten mit der gemeinsamen Abnahme oder spätestens mit der Ingebrauchnahme durch den Auftraggeber als abgenommen. Eventuelle Mängel sind bei der Abnahme schriftlich zu protokollieren.

8. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß §§ 634 ff. BGB. Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel spätestens 14 Tage nach Abnahme schriftlich anzuzeigen. Für Bauleistungen gilt eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren ab Abnahme gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB.

9. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

10. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers und den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der DSGVO.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.